Ratgeber
Wichmann Umzüge GmbH
Ab wann muss ich mich nach einem Umzug ummelden?
Oft werden bei einem Umzug gerne einmal diverse Dinge vergessen. Dazu gehört auch die Frage, wann man sich eigentlich nach einem Umzug ummelden muss und welche Fristen hier gelten. In diesem Beitrag möchten wir Sie darüber informieren und Ihnen wertvolle Tipps mitgeben, damit Sie keinen Ärger mit den Behörden bekommen und Ihren neuen Wohnort ohne Stress genießen können.
Wann muss ich mich spätestens nach einem Umzug ummelden?
Generell kann man hier sagen, dass man sich so schnell als möglich bei allen wichtigen Stellen (siehe dazu weiter unten) nach einem Umzug ummelden sollte. Doch gerade beim Einwohnermeldeamt und bei der Zulassungsstelle gibt es Fristen, die unbedingt eingehalten werden sollten, da sonst Strafzahlungen drohen.
Einwohnermeldeamt:
Der Gesetzgeber sieht für die Ummeldung eine Frist von 14-Tagen vor. Das bedeutet, dass man sich spätestens 14-Tage nach dem Einzug beim jeweiligen Amt anmelden/ummelden sollte. Hierbei ist wichtig zu sagen, dass „Einzug“ nicht unbedingt auch der Mietbeginn sein muss.
Beginnt das eigentliche Mietverhältnis erst 3 Wochen nach dem Einzug, wäre eine Ummeldung schon zu spät. Der Gesetzgeber meint hier den tatsächlichen Aufenthaltsort einer Person. Also, lieber direkt nach dem Umzug die Ummeldung veranlassen.
Zulassungsstelle:
Nach dem Einzug in die neue Wohnung sollte man sofort das eigene KFZ ummelden – so sieht es der Gesetzgeber vor. Tut man dies nicht, können erhebliche Bußgelder auf einen zukommen, die man sich lieber sparen sollte. Der Gesetzgeber spricht hier von sofort und gibt keine Frist an. In der Regel ist es aber so, dass eine Frist von einem Monat durchaus geduldet wird und nicht mit einer Strafzahlung zu rechen ist – verlassen sollte man sich darauf aber nicht. Es können hier Strafen von 30,00 € – 100,00 € auf Sie zukommen. Auch wenn es lästig ist und man eigentlich nur sehr ungern zur Zulassungsstelle geht, sollte man hier möglichst früh in den sauren Apfel beißen und den Schritt gehen – gemacht werden muss es so oder so.
Post:
Bei der Post muss man sich nicht unbedingt ummelden und hat natürlich auch keine Strafzahlung zu befürchten. Trotzdem kann es durchaus Sinn ergeben, einen Nachsendeantrag bei der Post zu hinterlegen, falls man bei einzelnen Anbietern vergessen hat, seine Adresse anzupassen.
So kommen nämlich trotzdem alle Briefe an Ihre neue Adresse und Sie müssen keine Angst haben, etwas zu verpassen.
Wo sollte ich mich nach einem Umzug alles ummelden?
Bleibt noch die Frage, bei welchen Institutionen man sich noch alles nach einem Umzug ummelden sollte. Wir haben Ihnen hier eine Auswahl der wichtigsten Stellen zusammengestellt, die Sie abarbeiten sollten.
- Zulassungsstelle
- Einwohnermeldeamt
- GEZ
- Bank
- Post (Nachsendeantrag)
- Versicherung
- Arbeitgeber
- Arbeitsamt
- Finanzamt
- Stromanbieter
- Internetanbieter
- Mobilfunkanbieter
Tipp: Wir wissen, dass man eigentlich andere Dinge bei einem Umzug im Kopf hat, können Ihnen aber nur empfehlen, sich zeitnah mit dem Thema „Ummeldung nach einem Umzug“ auseinander zu setzen. Gemacht werden muss es sowieso und verursacht nur unnötige Kosten, wenn man diesen Teil des Umzuges auf die lange Bank schiebt.
Darf man sonntags umziehen?
Oft findet man nur recht schwer einen passenden Termin für den bevorstehenden Umzug. In der Regel geht man während der Woche einer Tätigkeit nach und kann so nur schwer einen Umzug umsetzen lassen. Meist bleibt dann nur noch das Wochenende als Zeitrahmen übrig und wenn es ganz schlecht läuft, dann auch nur der Sonntag.
Nun stellt man sich die Frage, darf man an einem Sonntag umziehen oder ist dies evtl. durch Gesetze verboten?
Machen Sie sich nicht unbeliebt und geben Ihren Nachbarn Bescheid!
Als Erstes sollten Sie, egal ob ein Umzug an einem Sonntag erlaubt ist oder nicht, Ihren neuen Nachbarn vorher Bescheid geben. Die meisten Ihrer Nachbarn werden den Sonntag wohl genießen und sich von einer stressigen Woche erholen wollen. Um sich also nicht gleich unbeliebt zu machen, sollten Sie vorher mit Ihren neuen Nachbarn sprechen und den geplanten Umzug ankündigen.
Das Feiertagsgesetz könnte Ihnen in die Quere kommen.
Im Feiertagsgesetz wird bestimmt, wie und welche Art von Arbeit an einem Sonntag und an Feiertagen verboten, bzw. erlaubt ist. Leider gibt es nicht das Feiertagsgesetz, da dieses Ländersache ist. In jedem Bundesland gibt es also ein eigenes Gesetz, welches die Arbeit und die öffentliche Ruhe an Feiertagen regelt. Für alle Potsdamer/Brandenburger gibt es das Gesetz hier zur Einsicht. Erkundigen Sie sich also vorher, ob es Einschränkungen in diesem Gesetz für Ihr Vorhaben gibt. In den meisten Fällen gibt es die Möglichkeit, eine Ausnahme von der Norm zu beantragen. Meist werden diese Ausnahmen so beschrieben, dass unaufschiebbare Arbeiten, die zur Befriedigung häuslicher Bedürfnisse dienen, ausnahmsweise auch mal gestattet werden können. Hierzu kann auch durchaus ein Umzug zählen.
Das Sonntagsfahrverbot ist auch so eine Sache.
In Deutschland gibt es ein Gesetz, welches sich Wochenendfahrverbot schimpft und in der StVO geregelt wird. Dieses Gesetz besagt, dass es an Sonn- und Feiertagen, zwischen 00:00 Uhr und 22:00 Uhr, ein Fahrverbot für alle Fahrzeuge über 7,5 Tonnen gibt. Da Sie in der Regel genau solch ein Fahrzeug für einen Umzug benötigen und diesen wahrscheinlich auch nicht erst um 23:00 beginnen wollen, können Sie den Umzug an einem Sonntag meist vergessen. Jedoch können Sie hier auch etwas gegensteuern. Sollte es Ihnen gelingen, das Fahrzeug schon am Samstag vor Ihrer Tür zu platzieren und dieses am Sonntag nicht bewegen müssen, dann fällt Ihnen das Gesetz nicht auf die Füße. In besonderen Fällen ist es aber auch hier möglich, eine Ausnahme zu beantragen. Erkundigen Sie sich hierfür einfach bei der zuständige Stelle in Ihrem Bundesland.
Theorie und Praxis
Rein theoretisch könnten Sie an einem Sonntag ohne Probleme einen Umzug durchführen. Sie dürften dafür nur keinen Laut von sich geben und auch keinen LKW verwenden. Da dies in der Praxis wohl aussichtslos ist, sollten Sie sich einen anderen Weg überlegen.
Wir realisieren Ihren Umzug
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